Was ist die UNESCO?
Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist eine der 16 rechtlich selbständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen mit Sitz in Paris. 193 Staaten sind inzwischen Mitglied der UNESCO. Die schweizerische UNESCO-Kommission koordiniert die Akteure im Inland. Ziel der UNESCO ist es, «durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen» (Artikel I der UNESCO-Verfassung).
Was ist ein UNESCO-Welterbe?
Im Jahre 1972 verabschiedete die UNESCO das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbe-Konvention). Mit der Welterbe-Konvention hat sie sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen "aussergewöhnlich universellen Wert" besitzen, zu erhalten. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.
Was bedeutet das UNESCO-Label?
Erhält eine Stätte das UNESCO-Label, verpflichtet sich der jeweilige Staat, die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes zu übernehmen. Diese Verpflichtung schliesst die eigenständige Finanzierung sowie die Sicherung der Stätte durch Schutz-, Erhaltungs- und Nutzungsmassnahmen durch die betreffende Regierung mit ein.
Was ist eine Pufferzone?
Die Fundstellen können nicht für sich isoliert gesehen werden. Auch belastende Eingriffe an einem andern Ort können die Fundstelle beeinträchtigen. Deshalb fordert die UNESCO die Ausscheidung einer Pufferzone, also eines Areals, das die eigentliche Welterbestätte umgibt und durch entsprechende Bestimmungen den Schutz des eigentlichen Kulturerbes wirkungsvoll garantiert (vgl. Art. 103-107 der 'Operational Guidelines of the World Heritage Convention', 2005).
Hat die Anerkennung als Weltkulturerbe Einfluss auf die Nutzung der betroffenen Gebiete?
Die Anerkennung als Weltkulturerbe hat keinen Einfluss auf Schutz- und Nutzungsbestimmungen. Der Schutz der Fundstellen ist durch die geltende schweizerische Natur- und Heimatschutzgesetzgebung und die Raumplanung gewährleistet, für die in erster Linie die Kantone zuständig sind. Im Rahmen dieser rechtlichen Bestimmungen sind auch Veränderungen der Stätten möglich, sofern sie den Denkmalwert nicht wesentlich beeinträchtigen oder ganz vernichten.
Wer finaniziert UNESCO Welterbestätten?
Die UNESCO bezahlt weder Gelder an ausgewiesene Welterbe-Stätten noch an Kandidaturen. Sie vergibt lediglich das begehrte Label «UNESCO-Welterbe».
Was ist ICOMOS?
ICOMOS steht für «International Council on Monuments and Sites». Es handelt sich um eine Nicht-Regierungsorganisiation (NGO) mit Sitz in Paris, die sich weltweit für den Schutz von historischen und archäologischen Stätten einsetzt. ICOMOS ist eine von drei beratenden Organisationen des Welterbe-Komitees. Insbesondere übernehmen ICOMOS-Mitglieder als Experten die Prüfung von UNESCO-Welterbe-Kandidaturen und geben eine Empfehlung zu Handen des entscheidenden Welterbe-Komitees ab. ICOMOS Suisse zählt als Landesgruppe rund 180 Mitglieder.