Welterbestätte

„Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“

 

Die Idee…

Die Seeufersiedlungen des Alpenraumes zählen zu den bedeutendsten archäologischen Kulturgütern Europas. Da die Pfahlbauten ein den Alpenländern gemeinsames Phänomen sind, war es von Anfang an klar, dass die Kandidatur zur Einschreibung auf der Welterbeliste eine serielle und internationale Kandidatur sein muss.
Mit der Nominierung als UNESCO-Welterbe rückt die Bedeutung dieses ausserordentlichen kulturellen Erbes vermehrt ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit. Daneben wird im Rahmen der Kandidatur der internationale Austausch von Wissen und Erfahrungen beim Schutz und der Präsentation der Pfahlbau-Fundstellen gefördert.

Die Kandiatur Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen lief unter der Federführung der Schweiz. Beteiligt waren alle Länder rund um die Alpen – Deutschland, Österreich, Slowenien, Italien, Frankreich und die Schweiz. Von den insgesamt gegen 1000 bekannten Fundstellen wurden die 111 Stationen mit dem grössten wissenschaftlichen Potential für diese serielle Kandidatur ausgewählt.

…und der Weg zur Kandidatur

Erste Ideen für eine Welterbekandidatur der Pfahlbauten wurden bereits im Jahr 2003 in der Schweiz erörtert. Nachdem das Projekt 2004 auf die Schweizer liste indicatif gesetzt wurde, nahm die Schweiz offizielle Kontakte mit andern Staaten auf. Zwischen 2007 und 2010 stellten die sechs beteiligten Staaten gemäss Operational Guidelines das Nominationsdossier zusammen.

Dieses Nominationsdossier Prehistoric Pile Dwellings around the Alps wurde im Januar 2010 bei der UNESCO eingereicht. Gleichzeitig setzten die beteiligten Staaten eine internationale Managementvereinbarung in Kraft. Das erste Treffen der internationalen Koordinationsgruppe fand in Ljubljana am 4. Mai 2010 statt.

Die Kandidatur wird bis Mai 2011 bei einer von der UNESCO beauftragten Organisation geprüft. In diesem Fall beauftragte ICOMOS eine Expertin für die Evaluation. Diese Expertin besuchte die Pfahlbaustationen im September und Oktober 2010 und verfasste einen Bericht.

Mit Brief vom 14. Dezember 2010, bat ICOMOS um die Klärung verschiedener Fragen (Ergänzende Informationen), vor allem betreffend Beitrag jeder einzelnen Fundstelle zum übergeordneten, aussergewöhnlichen, universellen Wert. Diese ergänzenden Informationen wurden in Paris zusammen mit einer reduzierten Liste von 111 Fundstellen und dem überarbeiteten Managementplan Version 2.0 Ende Februar 2011 eingereicht.

Im Mai empfahl ICOMOS die Kandidatur zur Einschreibung auf die Liste des Welterbes.
Der 24. Juni, sind die prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen auf die Liste des Welterbes an der anlässlich der 35. Sitzung in Paris 19 bis 29 Juni 2011 eingeschrieben worden.

Serielle Kandidatur

Da die Pfahlbaufundstellen in allen Alpenländern auftreten, war es von Anfang an klar, dass die Kandidatur zur Einschreibung auf der Welterbeliste eine serielle und internationale Kandidatur sein muss. Dabei muss nicht jeder der Bestandteile für sich betrachtet, aber die Serie als ganzes von aussergewöhnlichem, universellem Wert sein. 
Eine Serielle Kandidatur ist eine Nominierung, die zwei oder mehr nicht zusammenhängende Areale umfasst. Eine einzige Welterbekandidatur kann eine Serie von Kultur- und/oder Naturobjekten in verschiedenen geographischen Regionen beinhalten, die

  1. zur selben historisch-kulturellen Gruppe,
  2. demselben Objekttyp, der für eine geographische Zone typisch ist; oder
  3. derselben geologischen oder geomorphologischen Formation, derselben biogeographischen Region oder demselben Ökosystem angehören (Operational Guidelines, §§ 139-140).

Management

Die Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen sind gemäss den Rechtssystemen der beteiligten Staaten gesetzlich geschützt. Jedes geplante Projekt, welches eine signifikante Beeinträchtigung des kulturellen Wertes des für die Einschreibung nominierten archäologischen Areals haben kann, muss auf seine Unbedenklichkeit geprüft werden. Das gemeinsame Management der Nomination ist umfassend und übergreifend: es integriert in jedem Land alle staatlichen Ebenen und zuständigen Autoritäten, eingeschlossen die lokalen Kommunen. Es verbindet über eine bereits existierende Internationale Koordinationsgruppe die verschiedenen nationalen Systeme zu einem internationalen Managementsystem, legitimiert durch eine von allen Staaten unterschriebenen Managementvereinbarung. Gemeinsame Visionen und Ziele werden in konkrete Projekte auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene übertragen und in einen periodisch angepassten Managementplan aufgenommen.